§ 2 Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereines ist die Förderung der Kirchgemeinde Buchholz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Werterhaltung und Unterhaltung des Kirchgebäudes sowie dessen
Einrichtungen und die Durch-führung von Konzerten und Ausstellungen in der Kirche. Die Zwecke des Vereines können auch über die Förderung der Kirchgemeinde Buchholz verwirklicht werden.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins erhalten ausschließlich ihre Aufwendungen ersetzt, die Sie im Rahmen der Vereinstätigkeit getätigt haben. Fahrkosten und sonstige Kommunikationskosten
werden gegen Beleg oder im Rahmen der steuerlichen Regelungen ersetzt.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.